Mrz
04
2010

Mieter haben ein Recht auf die Kaution Rückzahlung.

Immer wieder sträuben sich Vermieter vor der Kaution Rückzahlung und finden fadenscheinige Vorwände, um die vom Mieter hinterlegte Kaution einbehalten zu können. Achtung: Nicht immer sind die Vermieter hier im Recht!

Geld
© ElenaR - Fotolia.com
Wenn man sich im Eigentum eines Vermieters einquartiert, ist es üblich, eine Kaution zu hinterlegen. Abhängig von diversen Vereinbarungen und Regelungen wird für die Kaution meist der Betrag einer einmonatigen Miete herangezogen. Häufig wird es so gehandhabt, dass dieser Kautionsbetrag auf einem Sparbuch eingelegt wird - dieses Sparbuch wird bei Eintritt in das Mietverhältnis dann vom Mieter an den Vermieter ausgehändigt. Die Kaution dient der Absicherung des Vermieters und ist als finanzieller Schutz zu sehen, falls die Wohnung nicht ordnungsgemäß zurückgegeben wird. Die Kaution Rückzahlung an den Mieter ist meist so vereinbart, dass dieser bei Rückgabe der Wohnung an den Vermieter das Sparbuch wieder ausgehändigt bekommt. In vielen Fällen erhält der Mieter das Geld aber nicht zurück oder zumindest nicht in vollem Umfang. Grundsätzlich ist in einem Mietvertrag geregelt, dass die Wohnung in so einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden muss, wie sie vom Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses übernommen wurde. Zusätzlich kann noch vereinbart werden, dass der Mieter die Wohnungsräumlichkeiten am Ende des Mietverhältnisses renovieren muss und die Wohnung besenrein zurückzugeben ist. Nicht alle Menschen sind aber gleich ordentlich oder haben das gleiche Verständnis, was Sauberkeit betrifft. Somit kommt es des Öfteren vor, dass Vermieter Ihr Eigentum bei Beendigung eines Mietverhältnisses in einem erschreckenden Zustand vorfinden und die Wohnung keinesfalls dem Zustand entspricht, in dem diese an den Mieter übergeben wurde. Renovierungsarbeiten beziehungsweise Ausbesserungs- und Reinigungsarbeiten verursachen beim Vermieter zusätzliche Kosten sowohl in finanzieller Sicht als auch in Bezug auf die aufgewandte Zeit für die Arbeiten oder die Organisation von Unternehmen, die diese Tätigkeiten erledigen. In solchen Fällen kommt eine Kaution Rückzahlung an den Mieter nicht in Frage. Die einst erlegte Kaution durch den Mieter wird dann vom Vermieter für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der Wohnung verwendet. Leider reichen diese Beträge oft nicht einmal aus, und die Vermieter müssen aus eigener Tasche für die Renovierung ihres Eigentums Sorge tragen. Das ist natürlich sehr ärgerlich und hat viele Menschen dazu gebracht, ihr Eigentum lieber leer stehen zu lassen als es durch unachtsame Mieter ruinieren zu lassen.