Der Erwerb eines Fahrzeugs ist mitunter eine äußerst kostspielige Angelegenheit. So ist es nicht verwunderlich, dass etwa zwei Drittel der gekauften Fahrzeuge heute über einen Kredit oder ein entsprechendes Leasing finanziert werden. Im Gegensatz zu einer Kreditfinanzierung erwirbt der Leasingnehmer die Leasingfahrzeuge aber nicht. Nach Ende der Vertragslaufzeit wird das Fahrzeug an den Händler zurückgegeben. Der Leasingnehmer hat dann die Möglichkeit, bei diesem oder einem anderen Händler ein neues Fahrzeug zu leasen oder zu finanzieren.

Leasingfahrzeuge bieten zahlreiche Vorteile für den Leasingnehmer. So ist man mit einem solchen Fahrzeug immer auf dem neuesten Stand der Technik. Meist werden Vertragslaufzeiten zwischen 24 und 36 Monaten vereinbart. Nach Ablauf dieser Zeit wird das Fahrzeug, wie bereits erwähnt, zurückgegeben und ein neues ausgesucht. Der Leasingvertrag enthält neben der Laufzeit auch noch verschiedene andere Regelungen, auf die man ein besonderes Augenmerk legen sollte, um so böse Überraschungen bei der Fahrzeugrückgabe zu vermeiden. Zu aller erst wird in dem Vertrag die Höhe einer Anzahlung, falls diese zum Leasingangebot gehört, festgehalten. Auch die monatlichen Raten und alle zusätzlichen Bedingungen und Regelungen sind Bestandteil der Leasingverträge. Hier wird zusätzlich noch zwischen einem Kilometerabrechnungsvertrag und einem Restwertleasing unterschieden. In vielen Fällen ist das Kilometerleasing die günstigere Art und Weise, Leasingfahrzeuge in Anspruch zu nehmen. Bei dieser Leasingart wird im Vorhinein eine jährliche Fahrleistung berechnet. Diese ist die Grundlage für die Höhe der monatlichen Leasingrate. Bei Über- beziehungsweise Unterschreitung erfolgt eine Abrechnung je Kilometer. Da Minderkilometer meist weniger wert als Mehrkilometer sind, ist es in jedem Fall empfehlenswert, eine höhere Fahrleistung zu veranschlagen.

Auch beim Restwertleasing wird die voraussichtliche Fahrleistung pro Jahr als Berechnungsgrundlage herangezogen. Doch erfolgt in diesem Fall die Bestimmung des Restwerts am Ende der Vertragslaufzeit. Der Leasingnehmer hat die Möglichkeit, zu diesem Wert die Leasingfahrzeuge zu übernehmen oder er kann das Fahrzeug auch an den Leasinggeber verkaufen. Heute bilden Leasingfahrzeuge in vielen Unternehmen die Grundlage ganzer Fuhrparks. So erhalten die Betriebe die Möglichkeit, einen regelmäßigen Wechsel der Fahrzeuge vorzunehmen, ohne dabei mit allzu hohen finanziellen Belastungen rechnen zu müssen.