Eine Konto Pfändung ist meistens eines der letzten Mittel, welche Gläubiger haben, um an ihr Geld zu kommen. Bei einer Konto Pfändung werden das Girokonto sowie sämtliche Sparkonten, Wertpapiere, Aktien, aber auch Kreditkarten gesperrt. Der Schuldner hat keinerlei Zugriff mehr auf sein Geld, und zwar so lange, bis der zu schuldende Betrag beglichen wurde.

Für den Schuldner kann eine solche Konto Pfändung ein großes Problem darstellen, wenn er außer dem gesperrten Girokonto keine weiteren Geldquellen hat. Im Extremfall verfügt der Schuldner über kein Geld mehr, um die täglichen Dinge des Lebens zu bezahlen. Das Konto wird erst wieder entsperrt, wenn der Betrag bezahlt ist. Fällt die Kontosperrung auf ein Wochenende oder wird das Girokonto bei einer Onlinebank geführt, dauert es selbst bei einer sofortigen Anweisung des Geldes manchmal einige Tage, bis man wieder über sein Geld verfügen kann. Maestro Karten und Kreditkarten müssen erst wieder neu bestellt werden.

Kann der Schuldner aufgrund eines fehlenden Guthabens das Geld nicht aufbringen, bleibt das Konto so lange gesperrt, bis der Betrag bezahlt wurde. Der Schuldner hat jedoch die Möglichkeit, Geld direkt bei der Bankfiliale abzuheben. Dies unterliegt jedoch sehr strengen Richtlinien. Sozialleistungen wie Kindergeld, BaFöG und Hartz IV können innerhalb von sieben Tagen direkt abgehoben werden. Nach Ablauf der sieben Tage wird das Geld dazu verwendet, die Schulden zu tilgen, denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass es zum Lebensunterhalt nicht benötigt wird. Arbeitslohn kann nicht direkt abgehoben werden, dazu benötigt man eine gerichtliche Verfügung. Diese wird für den Rahmen ausgestellt, welcher den Pfändungsfreibeträgen entspricht. Diese sind gesetzlich festgelegt und abhängig von der Größe der Familie. Mit dem Gerichtsbeschluss kann das Geld ebenso wie die Sozialleistungen am Bankschalter abgehoben werden.

Eine Konto Pfändung gegen einen Schuldner kann man bei einem Gericht beantragen. Hierzu benötigt man einen Gerichtsbeschluss. Behörden wie das Finanzamt, Stadtverwaltungen oder Ordnungsämter können direkt eine Konto Pfändung beantragen, ohne ein Gericht bemühen zu müssen. Sie haben das Recht, selbstständig eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung an die Bank weiterzureichen.