Ehegattensplitting - eine steuerliche Erleichterung
Das Ehegattensplitting wird zur Berechnung der Einkommensteuer bei zusammen veranlagten Ehepaaren angewendet. Der größte Vorteil wird erzielt, wenn nur ein Ehepartner über ein steuerlich relevantes Einkommen verfügt.

Wenn bei diesem Beispiel jeder Partner ein Einkommen in Höhe von 37.500 Euro hat, beträgt die Einkommensteuer 16.406 Euro. Somit beträgt der Unterschied zum ersten Beispiel 0 Euro. So gesehen verschafft das Ehegattensplitting dem Ehepaar aus dem obigen Beispiel einen Vorteil von 715 Euro gegenüber einem unverheirateten Paar mit demselben Einkommen. Weiterhin stellt das Ehegattensplitting sicher, dass Ehepaare mit einem Einkommen von 75.000 Euro gleich besteuert werden, weil beide gleich leistungsfähig sind. Der Splittingvorteil ist abhängig von der Höhe der jeweils erzielten versteuerten Einkommen und der Verteilung zwischen den Ehepartnern. Auf jeden Fall sollte man sich hier gut informieren, um in den Genuss einer finanziellen Erleichterung zu kommen.
Heiratet beispielsweise ein Ehepartner nach der Scheidung neu, wird der Splittingvorteil nicht für eventuelle Unterhaltsansprüche berechnet. Ob nach einer Scheidung der Splittingvorteil zur Berechnung des Kinderunterhaltes herangezogen wird, wurde vom Bundesgerichtshof noch nicht bestätigt. In anderen Ländern wie Frankreich wird der Splittingvorteil auf Kinder ausgedehnt. Heutzutage sollte man sich genau über die Vor- und Nachteile informieren.