Die derzeit gültige Form des Ehegattensplittings gibt es in Deutschland seit 1958. Laut Bundesfamilienministerium soll dieses zugunsten von Familien mit mehreren Kindern geändert werden. In der heutigen Form werden der Ehegatte sowie die Ehegattin so eingebracht, als ob jeder die Hälfte des eingehenden Verdienstes einbringen würde, jedoch nur jeder nach dem Alleinverdiener-Grundtarif zu versteuern wäre. Beträgt der Einkommensunterschied zwischen den Ehepartnern 20.000 Euro, ist also der Vorteil durch das Ehegattensplitting um vieles höher als bei einem Einkommensunterschied von 10.000 Euro. Hier einige Beispiele zu Verdeutlichung. Das Ehepaar hat ein Jahreseinkommen in Höhe von 75.000 Euro, Der Ehemann hat 50.000 Euro, die Ehefrau hat 25.000 Euro dazu beigetragen. Die Einkommensteuer der Ehegatten macht somit 16.406 Euro aus. Wenn man jetzt annimmt, dass beide Ehepartner aus dem Beispiel einzeln versteuern müssten, wären beim Ehemann 12.950 Euro und bei der Ehefrau 4.171 Euro Einkommensteuer zu bezahlen. Zusammengerechnet ergibt das eine Einkommensteuer von 17.121 Euro und somit Mehrkosten in Höhe von 715 Euro gegenüber dem ersten Beispiel.

Wenn bei diesem Beispiel jeder Partner ein Einkommen in Höhe von 37.500 Euro hat, beträgt die Einkommensteuer 16.406 Euro. Somit beträgt der Unterschied zum ersten Beispiel 0 Euro. So gesehen verschafft das Ehegattensplitting dem Ehepaar aus dem obigen Beispiel einen Vorteil von 715 Euro gegenüber einem unverheirateten Paar mit demselben Einkommen. Weiterhin stellt das Ehegattensplitting sicher, dass Ehepaare mit einem Einkommen von 75.000 Euro gleich besteuert werden, weil beide gleich leistungsfähig sind. Der Splittingvorteil ist abhängig von der Höhe der jeweils erzielten versteuerten Einkommen und der Verteilung zwischen den Ehepartnern. Auf jeden Fall sollte man sich hier gut informieren, um in den Genuss einer finanziellen Erleichterung zu kommen.

Heiratet beispielsweise ein Ehepartner nach der Scheidung neu, wird der Splittingvorteil nicht für eventuelle Unterhaltsansprüche berechnet. Ob nach einer Scheidung der Splittingvorteil zur Berechnung des Kinderunterhaltes herangezogen wird, wurde vom Bundesgerichtshof noch nicht bestätigt. In anderen Ländern wie Frankreich wird der Splittingvorteil auf Kinder ausgedehnt. Heutzutage sollte man sich genau über die Vor- und Nachteile informieren.