Ist Lieder runterladen grundätzlich eine Straftat?
In vielen Medien hört man darüber, dass Menschen sich strafbar machen, weil sie regelmäßig Lieder runterladen. Doch strafbar ist das Laden nicht grundsätzlich, sondern nur, wenn dabei gegen Urheberrechte verstoßen wird.

Nach dem ursprünglichen Urheberrecht begingen die Nutzer dieser Tauschbörsen damit aber eine Ordnungswidrigkeit. Nicht das Lieder runterladen war allerdings strafbar, sondern die eigene Datenbank für andere zur Verfügung zu stellen. Derjenige, der die Lieder hochgeladen hat, machte sich strafbar. Doch bei vielen Tauschbörsen war es für die Nutzer schwer zu verhindern, dass andere sich in der eigenen Datenbank bedienten. Dadurch entstand eine rechtliche Lücke, die mit einer Reform des Urheberrechtes geschlossen wurde. Inzwischen ist es auch strafbar, Lieder runterzuladen, wenn es nicht vom Urheber genehmigt wurde. Als Nutzer muss man nun darauf achten, dass man sich seine Lieder nur von autorisierten Seiten lädt.
So gibt es zum Beispiel inzwischen Downloadportale, die von den Künstlern als zusätzliche Verkaufsplattform genutzt werden. Man kann entweder die einzelnen Lieder kaufen, oder eine Flatrate buchen, bei der für einen bestimmten Betrag eine Datenmenge geladen werden kann. Die Plattform wird in diesem Fall anhand von automatisch ermittelten Downloadzahlen mit dem Künstler eine Vergütung aushandeln. Auf solchen Plattformen oder auf den Internetseiten der Künstler selbst ist das Lieder runterladen ausdrücklich erlaubt und auch erwünscht. Manche Künstler reagierten auf die Verschärfung des Urheberrechtes sogar damit, ihre Lieder bewusst kostenlos anzubieten, weil sie dies für das gute Recht ihrer Fans halten.