Ambulante Reha nach einem Krankenhausaufenthalt.
Eine ambulante Reha dient, anschließend an einen Krankenhausaufenthalt, der möglichst vollständigen Genesung eines Patienten. Und außerdem der Wiedereingliederung in das tägliche Leben.

Die ambulante Reha ist also eine Behandlung, die ohne eine stationäre Aufnahme in ein Krankenhaus auskommt und zum Ziel hat einen kranken oder behinderten Menschen wieder arbeitsfähig zu machen. Allerdings muss die Zielsetzung einer Reha sich nach der Schwere der Erkrankung oder Behinderung richten. Ein Gerüstbauer zum Beispiel, der während der Arbeit abgestürzt ist und in Folge dessen eine Querschnittslähmung erleidet, wird nicht an seinen Arbeitsplatz zurückkehren können. In diesem Falle wäre das Ziel der ambulanten Reha, dem Verletzten eine möglichst menschenwürdige Weiterführung seines Lebens zu ermöglichen.
Eine ambulante Reha wird in Einrichtungen durchgeführt die von den einzelnen Krankenkassen als Vertragspartner akzeptiert sind. Die Krankenkassen prüfen vor der Akzeptierung, ob die fragliche Reha Einrichtung die geforderte Qualität erbringen kann. Es gibt für die ambulante Reha eine Menge unterschiedlicher Facheinrichtungen. Was dabei hilft, die unterschiedlichen Krankheitsbilder möglichst individuell zu behandeln. Reha Einrichtungen können zum Beispiel physiotherapeutische oder psychotherapeutische Praxen sein. Es gibt aber auch eine Geriatrische Reha für alte Menschen oder eine Neurologische Reha für Schlaganfallpatienten oder Menschen mit einem Schädel-Hirntrauma.
Um eine ambulante Reha zu erhalten, brauchen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese dient als fachliche Feststellung, das eine Rehabilitation notwendig ist und wird in der Regel von den Krankenkassen akzeptiert. Die Suche nach einem geeignetem Rehaplatz kann sich als kompliziert erweisen. Denn je nachdem, ob sie in einer Stadt oder auf dem Lande wohnen, werden sie entweder von dem Angebot an Plätzen erschlagen, oder sie suchen vergebens. Falls man in einer schlecht abgedeckten Region lebt, kann es sinnvoller sein eine stationäre Anschlussheilbehandlung in Anspruch zu nehmen als eine ambulante Reha durchzuführen.